Besondere Güte und Prüfbestimmungen

für die Herstellung und Lieferung von Asphalteinlagen

Bisher gibt es keine verbindlichen Anforderungen, dass Asphalteinlagen hinsichtlich ihrer Parameter einer Fremdüberwachung zu unterziehen sind.
 
Die Hersteller, die das Gütezeichen „Asphalteinlagen“ tragen, haben sich dazu verpflichtet, ihre Produkte einer strikten Fremdüberwachung durch einschlägig zertifizierte Institute zu unterziehen. Asphalteinlagen, die von Herstellern bezogen werden, die das Gütezeichen tragen, halten, was sie in ihren Datenblättern und Leistungserklärungen versprechen.
RAL_FINAL_Gütezeichen_Asphalteinlagen_Herstellung_transparent

Gütergemeinschaft für die Bauweise mit Asphalteinlagen e.V